Neue Regelungen in den VV/VV-Gk zu § 44 LHO: Schriftformerfordernis entfällt – vorzeitiger Maßnahmebeginn wird vereinfacht

30.03.2026

Digitale Anträge: Keine Original-Unterschrift mehr notwendig

Wenn Sie Ihren Förderantrag über das NBank-Kundenportal einreichen, müssen Sie diesen nicht mehr im Original per Post unterschrieben nachreichen.
Für einen gültigen digitalen Antrag genügt jetzt eine einfache Signatur, z. B.:

  • Ihr Name als Text unter der Zusammenfassung des Antrags
  • ein Scan bzw. Bild Ihrer Unterschrift im PDF
  • oder der Upload eines unterschriebenen Scans im Bereich „sonstige Dokumente“

Auch für Mittelanforderungen, Verwendungsnachweise und Änderungsanträge reicht künftig eine einfache Signatur aus. Ein postalischer Versand ist nicht mehr erforderlich.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn (VZM) wird einfacher

Ebenfalls neu: Wenn die Gesamtausgaben Ihres Projekts

  • unter 100.000 Euro (Private & Unternehmen) oder
  • unter 1 Mio. Euro (Kommunen)

liegen, dürfen Sie ab Antragstellung auf eigenes Risiko mit Ihrem Projekt beginnen – ganz ohne gesonderten Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns.

Für Förderprogramme, die von dieser Regelung betroffen sind, finden Sie unter „Gut zu Wissen“ im jeweiligen Förderprogramm ergänzende Hinweise zu Schwellenwerten, programmspezifischen Vorgaben und weiteren Rahmenbedingungen.

Zu den Förderprogrammen

Für Projekte oberhalb der genannten Schwellenwerte gilt weiterhin: Hier ist – sofern vorgeschrieben – ein entsprechender Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erforderlich.

Gut zu wissen

Bitte beachten Sie weiterhin programmspezifische Vorgaben sowie mögliche Anforderungen aus Vergaberecht oder Allgemeinen Nebenbestimmungen. Sollten Sie unsicher sein, unterstützt Sie unser Beratungsteam gern.

Wir sind für Sie da

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

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