Digitale Anträge: Keine Original-Unterschrift mehr notwendig
Wenn Sie Ihren Förderantrag über das NBank-Kundenportal einreichen, müssen Sie diesen nicht mehr im Original per Post unterschrieben nachreichen.
Für einen gültigen digitalen Antrag genügt jetzt eine einfache Signatur, z. B.:
- Ihr Name als Text unter der Zusammenfassung des Antrags
- ein Scan bzw. Bild Ihrer Unterschrift im PDF
- oder der Upload eines unterschriebenen Scans im Bereich „sonstige Dokumente“
Auch für Mittelanforderungen, Verwendungsnachweise und Änderungsanträge reicht künftig eine einfache Signatur aus. Ein postalischer Versand ist nicht mehr erforderlich.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn (VZM) wird einfacher
Ebenfalls neu: Wenn die Gesamtausgaben Ihres Projekts
- unter 100.000 Euro (Private & Unternehmen) oder
- unter 1 Mio. Euro (Kommunen)
liegen, dürfen Sie ab Antragstellung auf eigenes Risiko mit Ihrem Projekt beginnen – ganz ohne gesonderten Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns.
Für Förderprogramme, die von dieser Regelung betroffen sind, finden Sie unter „Gut zu Wissen“ im jeweiligen Förderprogramm ergänzende Hinweise zu Schwellenwerten, programmspezifischen Vorgaben und weiteren Rahmenbedingungen.
Für Projekte oberhalb der genannten Schwellenwerte gilt weiterhin: Hier ist – sofern vorgeschrieben – ein entsprechender Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erforderlich.
Gut zu wissen
Bitte beachten Sie weiterhin programmspezifische Vorgaben sowie mögliche Anforderungen aus Vergaberecht oder Allgemeinen Nebenbestimmungen. Sollten Sie unsicher sein, unterstützt Sie unser Beratungsteam gern.